In der vom damaligem BMK unter Mitwirkung der österreichischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen „Richtlinie zur Bewertung der Luftqualität von Innenräumen“ wurden Richtwerte für die Innenraumluft festgelegt. Als Innenräume im Sinne der Richtlinie werden private Wohn- und Aufenthaltsräume, öffentliche Gebäude, Fahrgasträume in Verkehrsmitteln und sonstige Räume, die keinen in Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, verstanden. Das Ziel der Richtlinie ist es, eine österreichweite einheitliche Erfassung und Bewertung der Innenraumluft zu ermöglichen.
Derzeit liegen sogenannte wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte (WIR) für ausgewählte chemische Stoffe (z.B. Toluol, Styrol, Tetrachlorethen, Phenol, Naphthalin) vor, die Richtlinie wird laufend um neue Substanzen erweitert. Für manche Schadstoffe, z.B. für CO2 oder VOC-Summenwert (TVOC), wird auf Grund der Tatsache, dass keine definierten Grenzen für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Konzentrationen vorliegen, Kategorien gebildet, die die Luftqualität bezeichnen.
Für die Konzentration an Schimmelpilzsporen in Innenräumen sind keine absoluten Grenz- und Richtwerte sinnvoll ableitbar, allfällige Belastungen werden durch Vergleich mit der Konzentration und der Zusammensetzung der Pilzgattungen bzw. -arten der Außenluft bewertet. Details dazu sind im Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden („österreichischer Schimmelleitfaden“) ausgeführt.
Bei Abwesenheit österreichischer Regelungen kann zur Bewertung auch auf andere Richt- und Referenzwerte zurückgegriffen werden. Beispielsweise veröffentlichte der deutsche Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) eine Reihe an Richtwerten für chemische Einzelsubstanzen und Substanzgruppen, für die in Österreich (noch) keine Richtwerte festgelegt wurden.
Abbildung: VOC-Probenahme mit Adsorbens in einem Innenraum (Foto: IBO Innenraumanalytik OG)